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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für alle unter der Firmenbezeichnung MAßMODE BOUTIQUE geführten Unternehmen. Eine Auflistung der angeschlossen Unternehmen erhalten Sie auf Anfrage oder auf der Internetseite www.massmodeboutique.de

§ 2 Vertragsinhalt
(1) Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke nach Maß in Auftrag. Diese werden in dem ausgewählten Stoff, auf Basis der aktuellen Grundmodelle, nach den Körpermaßen und den Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt.

§ 3 Vermessung
(1) Um die vom Auftraggeber gewünschte Passform zu gewährleisten, ist es Aufgabe des Kunden beim Maßnehmen Angaben zum Zweck des Kleidungsstückes, zum gewünschten Tragekomfort, sowie zu berücksichtigende Besonderheiten der Nutzung, zu machen. Zum Einsatz kommen Vollvermessungen sowie die Vermessung über Vergleichsmodelle.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet sorgfältig über die gewünschten Längenmaße zu Informieren. Diesbezügliche Änderungswünsche können bei Anprobe/ Abholung nicht berücksichtigt werden. Kosten der Änderung sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
(3) Pro Kleidungsstück berechnen wir für jede Erstbestellung eine einmalige Vermessungs- und Bearbeitungsgebühr von 15,-€. Diese ist nach erfolgter Vermessung, unabhängig von einer Beauftragung, sofort in Bar zu entrichten. Alle späteren Maßkontrollen sind kostenfrei.

§ 4 Beauftragung
(1) Die Beauftragung erfolgt im Regelfall persönlich in einer der angeschlossenen Geschäfte. Hier erfolgt die Vermessung und bei Nachbestellung die Kontrolle der vorliegenden Maße. Auf Basis dieser Maße erfolgt die Herstellung des beauftragten Kleidungsstückes. Erfolgt die Beauftragung in schriftlicher Form auf Basis der bereits vorliegenden Maße, oder wird ausdrücklich auf die Maßkontrolle bei persönlicher Beauftragung verzichtet, kann keine Passformgarantie übernommen werden.
(2) Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular die Richtigkeit der getroffenen Stoff- und Modellauswahl und der vereinbarten Sonderwünsche und erteilt den Auftrag zur Produktion des Kleidungsstückes.
(3) Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift die aktuell gültigen AGB. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AGB in gedruckter Form frei zugänglich in jedem Geschäftslokal zur Mitnahme ausliegen und auf der Internetseite zur Verfügung stehen.
(4) Änderungen des Auftrages sind nur bis zum Produktionsbeginn möglich. Pro Änderungswunsch berechnen wir 5,-€.
(5) Der Produktionsauftrag wird nach Zahlungseingang ausgelöst. Danach sind keine Änderungen mehr möglich,

§ 5 Bezahlung und Preise
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis nach Auftragserteilung und entsprechender Rechnungsstellung im Voraus ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder in Bar.
(2) Der Preis für das gewünschte Kleidungsstück wird maßgeblich durch die Stoff- und Modellauswahl bestimmt. Neben dem Grundpreis werden weitere Kosten für zusätzliche Ausstattungswünsche und Übergroßen berechnet.
(3) Alle gemachten Angaben zu Preisen sind freibleibend und werden erst mit Auftragserteilung bindend.

§ 6 Liefertermin
Der voraussichtliche Liefertermin wird mit Auftragserteilung bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Lieferung zum genannten Termin besteht nicht.

§ 7 Anprobe und Abholung
(1) Zur Wahrung eines schlanken und kostengünstigen Produktionsablaufes ist keine Zwischenanprobe der beauftragten Kleidungsstücke möglich.
(2) Die Anprobe erfolgt grundsätzlich bei Abholung, in der MAßMODE BOUTIQUE, in der die Bestellung erfolgte. Notwendige Anpassungen können nur hier festgestellt und veranlasst werden.
(3) Die Abholung der Ware hat innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Lieferung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt ohne vorherige Absprache die Möglichkeit zur Reklamation.

§ 8 Beanstandungen / Korrekturen
(1) Der Kunde hat zur Abholung, nach erfolgter Anprobe, die Passform und Mangelfreiheit des Kleidungsstückes zu prüfen und eventuelle Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Anspruch auf Beanstandung/ Korrektur erlischt 1 Woche nach Auslieferung und/ oder wenn das Kleidungsstück zwischenzeitlich getragen wurde. Getragene Kleidungsstücke können von uns nicht korrigiert werden. Beanstandungen sind der MAßMODE BOUTIQUE in der die Bestellung erfolgte, mitzuteilen.
(3) Wurde mit dem Kunden die Zusendung des Kleidungsstückes vereinbart, oder hat der Kunde bei der Abholung auf die Anprobe verzichtet, können notwendige Korrekturen nur vorgenommen werden, wenn der Kunde das Kleidungsstück innerhalb einer Woche am Bestellort vorführt.
(5) Rechtlich stehen uns auch mehrere Korrekturen zu, die gleichzeitig aber keine Wertminderung der Ware darstellen. Wertminderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(6) Fahrt und Ausfallkosten, die im Rahmen der Korrektur anfallen werden nicht übernommen.
(7) Tuch/ Stoff wird meist aus natürlichen Rohstoffen hergestellt, so dass trotz sorgfältigster Verarbeitung geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten können. Diese handelsüblichen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen stellen keinen Beanstandungsgrund dar.
(8) Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passformgarantie. Anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 9 Warenversand und Nichtabholung
(1) Die Kosten des Warenversandes trägt der Kunde. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse oder per Nachnahme.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Spediteur oder dessen Erfüllungsgehilfen an den Kunden über.
(3) Erfolgt die Abholung/ Anprobe nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Abholungstermins, wird das Kleidungsstück unfrei an den Auftraggeber versendet. Im Falle einer Retournierung stellen wir das Kleidungsstück einem sozialen Zweck zur Verfugung. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht in diesem Falle nicht.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind immer an dem Ort, an dem die Auftragsaufnahme erfolgte.
Eschborn, Juni 2009